Nichteinhaltung der Schriftform im Arbeitsvertrag?

Entfristungsklage: Unwirksam befristete Arbeitsverträge können Sie mit einer Befristungskontrollklage angreifen.

  • Schnelles Hochladen Ihrer Unterlagen.
  • Prompte, fundierte und kostenlose Ersteinschätzung.
  • Bundesweites Beraternetzwerk vor Ort.
  • Dr. Schmidt-Westphal, LL.M. und sein Team sind spezialisiert auf Führungskräfte, insbesondere in Beendigungssituationen. Wir haben über 7.500 Mandanten vertreten und stets das Bestmögliche verhandelt oder notfalls arbeitsgerichtlich erkämpft.

Ihr Experte für die Entfristung von Arbeitsverträgen

Dr. Oliver Schmidt-Westphal, LL.M.

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mediator

 

Wurde die Schriftform in Ihrem Arbeitsvertrag nicht eingehalten?

Sollte die Schriftform in Ihrem Arbeitsvertrag nicht eingehalten worden sein, muss dies umgehend überprüft werden, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte und Interessen gewahrt bleiben. Lassen Sie dies von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen, um mögliche Nachteile zu vermeiden.

Experten für Entfristungsklagen

Dr. Oliver Schmidt-Westphal und sein Team bieten Ihnen kompetente Beratung, persönliche Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen – auch bei der Befristung von Arbeitsverträgen.

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht wissen wir, dass die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses häufig mit Unsicherheiten und rechtlichen Fragen verbunden ist. In solchen Situationen sind eine fundierte Strategie und eine maßgeschneiderte Beratung unerlässlich. Seit mehr als zwei Jahrzehnten beraten wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Führungskräfte in Fragen der Befristung von Arbeitsverhältnissen und anderen arbeitsrechtlichen Themen.

Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise haben wir als Kanzlei Schmidt-Westphal Rechtsanwälte bereits über 7.500 Mandanten in ihren individuellen Fällen erfolgreich unterstützt. Unser Ziel ist es, Ihnen mit fachlicher Kompetenz und persönlicher Betreuung die besten Lösungen für Ihre rechtlichen Anliegen zu bieten.

Wünschen Sie eine Erstberatung?

Wir sind Ihre ausgewiesenen Experten für Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge und Entfristungsklagen und beraten Sie gerne umfassend im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung über Ihre Handlungsmöglichkeiten und Wege, das bestmögliche Ergebnis für Ihre Situation zu erzielen.

Dr. Judith Erren, LL.M.

Dr. Judith Erren, LL.M., ist eine international tätige Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht. Ihre Expertise umfasst das internationale Arbeitsrecht, insbesondere die Bildung eines europäischen Betriebsrats. Mit ihrer Vision einer fairen Arbeitswelt setzt sie sich für gerechte Lösungen ein.

Dr. Oliver Schmidt-Westphal, LL.M.

Dr. Oliver Schmidt-Westphal, LL.M., ist Experte für Führungskräfte in Beendigungssituationen. Seine arbeitsrechtliche Promotion zum Aufhebungsvertrag und langjährige Erfahrung macht ihn zum kompetenten Verhandlungspartner. Er sieht Win-win-Situation, aber auch die Situation, in der mit allen rechtlichen Möglichkeiten die bestmögliche Abfindung für seine Mandanten erkämpft werden muss. 

  • Ihr Erfolg und Reputationsschutz stehen bei uns an erster Stelle. Kontaktieren Sie uns jetzt und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können!

Wünschen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung?

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Arbeitsvertrages an, wenn Sie das Dokument hochladen. Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen, um einen Termin für die kostenlose Ersteinschätzung abzustimmen! Die kostenlose Ersteinschätzung ist keine kostenpflichtige Erstberatung, sondern eine Einschätzung, ob sich für Sie eine anwaltliche Erstberatung oder ein arbeitsgerichtliches Verfahren überhaupt lohnen kann. 

Unser Versprechen

Wir handeln schnell und durchsetzungsstark, aber immer strategisch – auch bei Entfristungsklagen. In anspruchsvollen Situationen rund um die Entfristung Ihres Arbeitsvertrages stehen wir Ihnen als engagierte Partner zur Seite. Als hochspezialisierte Kanzlei wissen wir, wie wichtig es ist, Ihre berufliche Zukunft zu sichern und gleichzeitig Ihre rechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Ob es um die Anfechtung einer unzulässigen Befristung oder um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Rahmen einer Entfristungsklage geht – wir setzen alles daran, Ihren Erfolg zu maximieren.

Unsere langjährige Erfahrung im Bereich Entfristungsklagen und befristete Arbeitsverträge macht uns zu einem verlässlichen Partner an Ihrer Seite. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht kennen wir die Feinheiten des Rechts und wissen genau, wie wir Ihre Interessen effektiv vertreten können.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit und Transparenz stehen bei uns an erster Stelle. Von Anfang an prüfen wir Ihre Unterlagen sorgfältig und geben Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. In enger Abstimmung mit Ihnen entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren und Ihre berufliche Zukunft erfolgreich zu gestalten.

Das bieten wir Ihnen

Sie wissen, dass es in herausfordernden Situationen wie der Entfristung eines Arbeitsverhältnisses ums Ganze geht. Ihr Ziel ist es, Ihre berufliche Zukunft zu sichern, Ihre Rechte durchzusetzen und Ihre Reputation zu schützen. Dafür benötigen Sie einen starken Partner, der Ihre Interessen vertritt und Sie auf Augenhöhe berät.

  • Individuell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenes, umfangreiches Service-Angebot für die Durchsetzung einer erfolgreichen Entfristungsklage.
  • Fachlich hochqualifizierte Fachanwälte für Arbeitsrecht.
  • Realistische Erfolgseinschätzung anhand Ihres Einzelfalls unter Aufklärung über Chancen und Risiken.
  • Professionelle und zeitnahe Beratung auf Augenhöhe
  • Klare Kostentransparenz bei allen anfallenden Gebühren im außergerichtlichen und gerichtlichen Sachverhalt.
  • Unser Ziel ist es, Ihnen eine umfassende Beratung und Unterstützung zu bieten, damit Sie Ihre Rechte wahren können.

Erlangen Sie, was Ihnen zusteht.

Sie verdienen eine Beratung auf Augenhöhe, die Ihre Ziele und Interessen bestmöglich wahrt. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Expertise als Fachanwälte für Arbeitsrecht, um das Beste für Sie zu erreichen. Wir sind Ihr zuverlässiger Partner und verteidigen entschlossen Ihre Rechte. Kontaktieren Sie uns jetzt und gemeinsam führen wir Ihren Fall zum Erfolg!

Dr. Oliver Schmidt-Westphal, LL.M.
Spezialist für die Entfristung von Arbeitsverträgen

Mit Entfristungsklage eine Abfindung erzwingen

Im Rahmen einer Entfristungsklage erfolgt die Zahlung einer Abfindung ausschließlich aufgrund eines freiwilligen Vergleichs zwischen den Parteien.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen einer Entfristungsklage und einer Kündigungsschutzklage besteht darin, dass der Arbeitnehmer bei einer Kündigungsschutzklage gemäß §§ 9, 10 KSchG beantragen kann, dass das Arbeitsgericht das Arbeitsverhältnis auflöst und den Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung verurteilt. Solche Anträge sind selten und werden noch seltener bewilligt, aber das Gesetz sieht diese Möglichkeit vor, insbesondere dann, wenn dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses wegen unzumutbarer Umstände, z.B. schwerwiegender Äußerungen des Arbeitgebers im Prozess, nicht zugemutet werden kann.

Diese Möglichkeit besteht im Rahmen einer Entfristungsklage nicht. Ebenso wenig kann der Arbeitnehmer nach einem negativen Urteil eine Abfindung aus einem Sozialplan verlangen, wie dies bei einer Kündigungsschutzklage der Fall sein kann. Sozialpläne, die eine Abfindung bei unzulässiger Befristung vorsehen, gibt es in der Praxis kaum.

  • Kontaktieren Sie uns noch heute und sichern Sie sich die bestmögliche Abfindung bei der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses.

Ziel der Befristungskontrollklage

Mit einer Befristungskontrollklage begehrt der klagende Arbeitnehmer die gerichtliche Feststellung der Unwirksamkeit der in seinem Arbeitsvertrag vereinbarten Befristung.

Oft kommt es vor, dass mehrere befristete Arbeitsverträge hintereinander geschlossen werden, sodass nach einem ersten befristeten Vertrag weitere Verlängerungen folgen. In solchen Fällen konzentriert sich die rechtliche Prüfung gemäß der Rechtsprechung ausschließlich auf die zuletzt vereinbarte Befristung. Frühere Befristungen werden dabei nicht mehr vor Gericht überprüft.

  • Ihre Zukunft liegt uns am Herzen! Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns gemeinsam das weitere Vorgehen strategisch planen.

Digitale Signatur mit „Scrive“?

Ist Dein Arbeitsvertrag digital signiert, etwa mit „Scrive“? Prüfe, ob Deine digitale Signatur den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Denn gemäß Art. 6 ff. der eIDAS-Verordnung bedarf die QES insb. eines qualifizierten Zertifikats und einer Zertifizierung durch eine qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheit. Andernfalls ist die Folge, dass die Befristung nicht wirksam vereinbart wurde. Da sich aus § 14 Abs. 4 TzBfG nichts Abweichendes ergibt, kann die bei Schriftform erforderliche eigenhändige Namensunterschrift nur durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden, §§ 126 Abs. 3, 126a Abs. 1 BGB. Gemäß Art. 6 ff. der eIDAS-Verordnung bedarf die QES insb. eines qualifizierten Zertifikats und einer Zertifizierung durch eine qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheit.

  • Kontaktieren Sie uns jetzt, und wir erarbeiten gemeinsam eine strategische Lösung für das weitere Vorgehen bei fehlender Schriftform in Ihrem Arbeitsvertrag.

Fristeinhaltung

Wie bei der Kündigungsschutzklage, bei der der Arbeitnehmer nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage erheben kann (§§ 4, 7 KSchG), muss sich auch der befristet beschäftigte Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen entscheiden, ob er gegen die Befristung gerichtlich vorgehen will.

Anders als bei der Kündigungsschutzklage beginnt die dreiwöchige Klagefrist bei der Entfristungsklage jedoch erst mit dem offiziellen Ende des befristeten Arbeitsvertrages. Diese Regelung findet sich in § 17 Satz 1 TzBfG, der lautet

„Der Arbeitnehmer, der die Unwirksamkeit der Befristung geltend machen will, muss innerhalb von drei Wochen nach dem vertraglich vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses Klage auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Befristung nicht beendet ist.“

Wird diese Frist versäumt, kann dies gravierende Folgen haben, auch wenn die Befristung an sich unwirksam ist. In diesem Fall gilt die Befristung als wirksam und eine erfolgreiche Klage ist nicht mehr möglich.

  • Keine Zeit verlieren - jetzt handeln und unsere Experten kontaktieren!

Nichteinhaltung der Schriftform bei Ihrem befristeten Arbeitsvertrag?

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Häufig gestellte Fragen

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