Sie haben eine Kündigung erhalten?

  • Schnelle Terminvergabe.
  • Telefonische Erstberatung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht.
  • In Düsseldorf vor Ort und auf Wunsch bundesweit digital.
  • Schmidt-Westphal Rechtsanwälte sind spezialisiert auf das Arbeitsrecht und haben erfolgreich über 7.500 Mandanten vertreten.
  • Mo. - Fr.: 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr


Ihr Ansprechpartner in Düsseldorf:

Dr. Oliver Schmidt-Westphal, LL.M.
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Spezialisten für Kündigungsschutz in Düsseldorf

Schmidt-Westphal Rechtsanwälte steht für kompetente Beratung, persönliche Betreuung und strategische Lösungen.

Wir wissen, dass es in der Phase der Kündigung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses um Vertrauen und Verantwortung geht. Seit mehr als zwei Jahrzehnten begleiten wir Arbeitnehmer in allen Aspekten rund um Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträge und Abfindungen.

Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht haben wir unter der Kanzlei Schmidt-Westphal Rechtsanwälte bereits über 7.500 Mandanten erfolgreich in ihren individuellen Situationen unterstützt – sowohl vor Ort in Düsseldorf als auch digital in ganz Deutschland. Unsere Expertise und persönliche Betreuung stehen Ihnen zur Verfügung, um die bestmöglichen Lösungen für Ihre rechtlichen Anliegen zu finden.

So einfach setzen Sie Ihre Rechte durch

Schnelle Terminvergabe

  • Verlieren Sie keine Zeit
  • Sofortige Terminvergabe
  • Handlungsfähig bleiben

Telefonisches Erstgespräch

  • Zeitnahe Erstberatung
  • Realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation
  • Orientierung für Ihre nächsten Schritte

Digitale Beauftragung

  • Schnell, einfach und unkompliziert
  • Beauftragung Ihres Anwalts
  • Ihr Anwalt setzt Ihre Rechte durch
  • WICHTIG! Sie haben nur 3 Wochen Zeit – sonst ist die Kündigung wirksam.

Unsere Anwälte für Sie

Sie erwarten eine Kündigung oder haben bereits eine Kündigung erhalten? Wir bieten Ihnen Orientierung sowie eine klare Perspektive! Schmidt-Westphal Rechtsanwälte sind spezialisiert auf das Arbeitsrecht, verfügen über langjährige Praxiserfahrung und haben erfolgreich über 7500 Mandanten vertreten.

Dr. Judith Erren, LL.M.

Dr. Judith Erren, LL.M., ist eine international tätige Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht. Ihre Expertise umfasst das internationale Arbeitsrecht, insbesondere die Bildung eines europäischen Betriebsrats. Mit ihrer Vision einer fairen Arbeitswelt setzt sie sich für gerechte Lösungen ein.

Dr. Oliver Schmidt-Westphal, LL.M.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Schmidt-Westphal, LL.M., ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und promovierte zum arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrag. Er ist stets daran interessiert, eine Win-win-Situation zu erzielen und mit allen Beteiligten eine Lösung auf Augenhöhe zu finden.

Carmen Feichtner

Carmen Feichtner ist eine erfahrene Rechtsanwältin im Bereich Kündigungsschutz und Arbeitsrecht. Mit 15 Jahren Erfahrung als zertifizierte Mediatorin und einem besonderen Fokus auf positive Psychologie schützt sie Ihre Rechte und vermittelt gerechte Lösungen.

  • Wir sind gerne für Sie da und setzen Ihre Rechte durch!

Gehen Sie gegen Ihre Kündigung vor – es lohnt sich!

Machen Sie sich Sorgen wegen des hohen Zeitaufwands, der schwer kalkulierbaren Kosten und der unsicheren Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage? Bei uns gestalten wir den gesamten Kündigungsschutzprozess für Sie unkompliziert, transparent und zielorientiert, um Ihnen diese Zweifel und Befürchtungen zu nehmen. Schmidt-Westphal Rechtsanwälte prüfen die Wirksamkeit Ihrer Kündigung, schätzen die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage realistisch ein und planen gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte.

Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung in folgenden Punkten, je nach Ihrer individuellen Situation und dem Sachverhalt:

  • Ausführliche und maßgeschneiderte Beratung zum strategischen Vorgehen.
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen.
  • Verhandlungen zu Abfindungen, Vergleichen und Aufhebungsverträgen.
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche, beispielsweise in Bezug auf Resturlaub und Überstundenabgeltung.
  • Überprüfung Ihres Arbeitszeugnisses, ob einfach oder qualifiziert.
  • Klärung von Fragen zu Sozialversicherung und Steuerrecht, wie zum Beispiel zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
  • Unser Ziel ist es, Ihnen eine umfassende Beratung und Unterstützung zu bieten, damit Sie Ihre Rechte wahren und erfolgreich gegen Ihre Kündigung vorgehen können.

Unser Versprechen

In herausfordernden Situationen rund um die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses sind wir Ihre engagierten Partner. Als hochspezialisierte Kanzlei setzen wir uns entschieden für Ihre Rechte ein. Ob es darum geht, eine unrechtmäßige Kündigung anzufechten, eine faire Abfindung zu sichern oder einen angemessenen Aufhebungsvertrag auszuhandeln – wir kämpfen leidenschaftlich für das Beste für Sie.

Unsere Erfahrung im Bereich Kündigungsschutz und Aufhebungsverträge zeichnet unsere Kanzlei aus. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht kennen wir die Feinheiten des Rechts und wissen, wie man effektive Lösungen erzielt. Mit unserer kompetenten und zuverlässigen Unterstützung können Sie sicher sein, dass Ihr Anliegen in den besten Händen liegt und der Prozess effizient abgewickelt wird.

Bei uns steht Vertrauen an erster Stelle. Wir legen großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Von Anfang an prüfen wir Ihre Unterlagen sorgfältig und bieten Ihnen eine transparente Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Sie können sich darauf verlassen, dass wir Sie stets über den Stand Ihres Falles informieren und gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie entwickeln, um Ihre Interessen erfolgreich zu vertreten.

Das sollten Sie nach Erhalt der Kündigung beachten

  • Keine Unterschriftspflicht:Als Arbeitnehmer sind Sie nicht verpflichtet, das erhaltene Kündigungsschreiben zu unterschreiben, auch wenn der Arbeitgeber darauf drängt. Eine Unterschrift kann bedeuten, dass Sie die Rechtmäßigkeit der Kündigung bestätigen und auf Ansprüche verzichten. Von einer Unterschrift ist daher abzuraten. Unsere Anwälte stehen Ihnen von Eingang der Kündigung bis zum erfolgreichen Abschluss beratend zur Seite.
  • Kurze Frist beachten: Wenn Sie gegen Ihre Kündigung vorgehen möchten, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Verstreicht die Frist, wird die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam betrachtet. Unsere Anwälte bieten Ihnen eine schnelle und umfassende rechtliche Unterstützung bei allen Fragen rund um Ihre Kündigungsschutzklage.
  • Nachwirkungen berücksichtigen: Neben der Kündigung gibt es weitere Aspekte, die Sie nicht vergessen sollten, wie die Ausstellung von Arbeitszeugnissen und Arbeitspapieren, die Übergabe von Firmeneigentum, die Abgeltung von Überstunden und Resturlaub, die Freizeit zur Stellensuche und die rechtzeitige Meldung bei der Arbeitsagentur. Unsere Anwälte bieten Ihnen individuelle und passgenaue Unterstützung und Beratung, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.
  • Wir wissen, was zu tun ist, um für Sie das Optimum heraus zu holen.

Das sagen unsere Mandanten über uns

„Die Kanzlei Schmidt-Westphal Rechtsanwälte hat mir wirklich geholfen! Dank ihrer kompetenten und professionellen Unterstützung konnte ich erfolgreich gegen meine ungerechtfertigte Kündigung vorgehen. Ich fühlte mich zu jeder Zeit gut beraten und betreut. Absolut empfehlenswert!“

Anna M. aus Düsseldorf

„Ich war sehr besorgt, als ich meine Kündigung erhielt, aber die Kanzlei hat mir alle Sorgen genommen. Die Anwälte haben meine Situation gründlich analysiert und mich auf dem gesamten Kündigungsschutzprozess begleitet. Am Ende erhielt ich eine faire Abfindung und bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden!“

Maximilian  B. aus Meerbusch

„Ein herzliches Dankeschön an das Team! Sie haben mein Vertrauen in schwierigen Zeiten gewonnen. Die Anwälte waren nicht nur kompetent, sondern auch empathisch und immer erreichbar. Ich kann sie nur wärmstens empfehlen!“

Sarah K. aus Neuss

„Von Anfang an fühlte ich mich gut aufgehoben und verstanden. Die Anwälte haben mir nicht nur rechtlich geholfen, sondern auch menschlich unterstützt. Dank ihrer professionellen Arbeit konnte ich meine Kündigung erfolgreich abwehren. Ich bin mehr als zufrieden und kann die Kanzlei nur jedem empfehlen!“

Thomas H. aus Düsseldorf

Jetzt Kündigung checken

Schnelle Orientierung: Prüfen Sie Ihre Kündigung mit unserem kostenlosen Kündigungscheck 

Schildern Sie uns Ihre Situation

Wir melden uns bis zum nächsten Werktag zurück und finden eine Lösung für Ihre Situation.

Fordern Sie jetzt ein, was Ihnen zusteht.

Ihr Vertrauen ist der Schlüssel zum Erfolg. Durch eine vertrauensvolle Beratung auf Augenhöhe erreichen wir gemeinsam das bestmögliche Ergebnis. Vertrauen Sie daher auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Rechte verteidigen. Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie uns Ihren Kündigungsschutzprozess zum Erfolg führen!

Dr. Oliver Schmidt-Westphal, LL.M., Ihr Spezialist für Kündigungsschutz im Raum Düsseldorf

Abfindung verhandeln

Ob bei Aufhebungsverträgen, Sozialplanregelungen oder gerichtlichen Verhandlungen – Abfindungen werden oft als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Einige Arbeitgeber bieten freiwillig Abfindungen an, sei es aufgrund gesetzlicher Abfindungsansprüche in bestimmten Fällen oder aus wirtschaftlichen Erwägungen, um beispielsweise lange Kündigungsfristen oder das finanzielle Risiko einer Kündigungsschutzklage zu umgehen.

Die Höhe der Abfindung hängt vor allem von Ihren Verhandlungsfähigkeiten ab. Dabei spielen Faktoren wie die Beschäftigungsdauer, das Gehalt, Ihre soziale Schutzbedürftigkeit sowie branchenspezifische und regionale Besonderheiten eine Rolle. Oftmals orientiert man sich an der Faustformel, dass eine „angemessene“ Abfindung ein halbes bis volles Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr umfasst. Bei Kündigungsschutzprozessen liegt die Höchstgrenze bei 18 Bruttomonatsvergütungen (§ 10 KSchG). Zudem können Abfindungen sozialrechtliche und steuerrechtliche Fragen aufwerfen.

Wenn Sie die bestmögliche Abfindung bei der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses erzielen möchten, sind unsere Anwälte die richtigen Ansprechpartner. Als Experten im Kündigungsschutzrecht verfügen wir über langjährige Erfahrung in erfolgreichen Abfindungsverhandlungen. Wir stehen Ihnen bei sämtlichen Fragen rund um das Thema Abfindungen zur Seite – von Verhandlungstechniken bis hin zu steuerrechtlichen Aspekten. Unser Ziel ist es, Sie in dieser schwierigen Situation bestmöglich zu unterstützen.

  • Wir möchten Ihnen dabei helfen, das Beste für Sie zu erreichen.

Arbeitsgerichtliches Verfahren in Düsseldorf und Umgebung

Das Arbeitsgericht ist die zuständige Instanz für alle arbeitsrechtlichen Angelegenheiten innerhalb seines örtlichen Zuständigkeitsbereichs, wie Kündigungsschutzklagen, Anfechtung von Aufhebungsverträgen und Erteilung von Arbeitszeugnissen. Im Falle von Streitigkeiten und Konflikten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entscheidet das Arbeitsgericht im Urteilsverfahren.

Der Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses vor dem Arbeitsgericht gestaltet sich folgendermaßen: Nach fristgerechter Einreichung der Kündigungsschutzklage lädt das Gericht zur Güteverhandlung ein. Dieser Termin wird in der Regel drei bis sechs Wochen nach Klageeinreichung angesetzt. Falls keine gütliche Einigung zwischen den Parteien (ein „Vergleich“) in oder vor der Güteverhandlung erzielt wird, wird vom Gericht ein Kammertermin festgelegt, der üblicherweise einige Wochen bis Monate nach der Güteverhandlung stattfindet. Gegebenenfalls können weitere Güte- und Kammertermine angesetzt werden, die den Prozess verlängern können. Die Dauer des Kündigungsschutzprozesses hängt von der Auslastung des Gerichts, der Komplexität des Falls und der Einigungsbereitschaft der Parteien ab.

Es lohnt sich, den Weg zum Arbeitsgericht einzuschlagen, um gegen Ihre Kündigung vorzugehen. Viele Kündigungen sind fehlerhaft und damit unwirksam! Unsere Kündigungsexperten  analysieren Ihre individuelle Situation sowie Ihre außergerichtlichen und gerichtlichen Handlungsoptionen. Wir begleiten Sie bei allen Schritten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens und setzen uns für Ihre Interessen ein.

  • Wagen Sie besser keinen Alleingang beim Arbeitsgericht in Düsseldorf - rufen Sie an, wir klären mit Ihnen die nächsten Schritte ab!

Betriebsbedingte Kündigung

Die aktuelle wirtschaftliche Situation ist geprägt von Herausforderungen wie der Corona-Pandemie, dem Ukraine-Krieg, der Energiekrise und Lieferkettenengpässen. In diesem schwierigen Umfeld greifen viele Unternehmen zur betriebsbedingten Kündigung als letztes Mittel, um ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit zu erhalten. Allerdings sind die rechtlichen Anforderungen und Vorgaben für betriebsbedingte Kündigungen streng. Wenn Arbeitgeber die sozialen Gesichtspunkte bei der Auswahl der zu kündigenden Mitarbeiter nicht ausreichend berücksichtigen, kann die Kündigung schnell unwirksam und angreifbar sein.

Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren, sind oft frustriert und empfinden die Situation als ungerecht, da sie keine Mitschuld an der Kündigung tragen. Um eine Vielzahl von Kündigungsschutzklagen zu vermeiden, bieten Arbeitgeber oft Aufhebungsverträge an, die Regelungen zu Abfindungen und bezahlter Freistellung enthalten. Zusätzlich können Abfindungsansprüche aus Sozialplänen resultieren, die bei betriebsbedingten Kündigungen regelmäßig greifen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Sozialplanabfindung keine Obergrenze für individuell verhandelte Abfindungen darstellt – hier kommt es immer auf den Einzelfall an.

Wir sind erfahrene Anwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht, die sich auf Kündigungsschutzklagen und Veränderungsprozesse in Unternehmen spezialisiert haben. Wir stehen Ihnen zur Seite und unterstützen Sie bei der Verhandlung Ihrer Abfindung sowie bei allen rechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Kündigungsschutzklagen und Aufhebungsverträgen. Unser Ziel ist es, Ihnen in dieser schwierigen Phase eine kompetente Beratung und Unterstützung zu bieten.

  • Wir sind auf Ihrer Seite und möchten Ihnen dabei helfen, für Sie das Optimum herauszuholen.

Kosten der Kündigungsschutzklage

Transparente Kosten: Wenn Sie eine Kündigungsschutzklage in Erwägung ziehen, möchten Sie vorab über die entstehenden Kosten informiert sein, ohne böse Überraschungen zu erleben. Bei uns ist das Kostenrisiko klar und präzise kalkulierbar. Die Kosten setzen sich aus Anwalts- und Gerichtskosten zusammen, die gemäß den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und des Gerichtskostengesetzes (GKG) festgelegt sind.

In der ersten Instanz tragen die Prozessparteien die Kosten des Kündigungsschutzprozesses selbst. Hierbei entfallen die Anwaltskosten Ihrer Gegenseite, sodass Sie nur Ihre eigenen Anwaltskosten tragen müssen. Sollte die Kündigungsschutzklage nicht erfolgreich sein, kommen zusätzlich die Gerichtskosten auf Sie zu. Im Falle eines Vergleichs mit Ihrem Arbeitgeber entfallen die Gerichtskosten hingegen. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie vorab klären, ob Ihre Rechtsschutzversicherung etwaige Prozesskosten abdeckt oder ob Sie diese selbst tragen müssen.

Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen zur Seite, um das Kosten-Nutzen-Verhältnis Ihrer Kündigungsschutzklage zu ermitteln. Zudem beraten wir Sie zu Prozessfinanzierungsmöglichkeiten und bieten Lösungen für eventuelle Probleme mit Deckungszusagen von Rechtsschutzversicherungen. So können Sie sich auf eine umfassende und schnelle Unterstützung verlassen.

  • Wir klären Sie über mögliche Kosten und Risiken auf und besprechen die nachfolgenden Schritte mit Ihnen.

Sie haben eine Kündigung, einen Aufhebungsvertrag oder ein Abfindungsangebot erhalten?

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Häufig gestellte Fragen

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