Sie haben eine Kündigung erhalten?

  • Schnelle Terminvergabe.
  • Kostenlose Erstberatung im Kündigungsfall durch einen Anwalt für Arbeitsrecht.
  • In Hilden vor Ort und auf Wunsch bundesweit digital.
  • Schmidt-Westphal Rechtsanwälte sind spezialisiert auf das Arbeitsrecht und haben erfolgreich über 7.500 Mandanten vertreten.
  • Mo. - Fr.: 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr


Ihr Ansprechpartner in Hilden:

Dr. Oliver Schmidt-Westphal, LL.M.
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Spezialisten für Kündigungsschutz in Hilden

Bei Schmidt-Westphal Rechtsanwälte legen wir großen Wert auf klare Orientierung, persönliche Beratung und strategische Weitsicht.

Wir verstehen, dass ein hohes Maß an Vertrauen und Verantwortung bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses von entscheidender Bedeutung ist. Seit mehr als zwei Jahrzehnten begleiten wir Arbeitnehmer in allen Belangen rund um Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung.

Als promovierter Fachanwalt für Arbeitsrecht und Inhaber der Kanzlei Schmidt-Westphal Rechtsanwälte habe ich bereits erfolgreich über 7.500 Mandanten in ihren individuellen Situationen unterstützt – sei es vor Ort in Hilden oder digital in ganz Deutschland.

So einfach setzen Sie Ihre Rechte durch

Schnelle Terminvergabe

  • Verlieren Sie keine Zeit
  • Sofortige Terminvergabe
  • Handlungsfähig bleiben

Kostenlose Erstberatung

  • Zeitnahe Erstberatung
  • Realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation im Kündigungsfall
  • Orientierung für Ihre nächsten Schritte

Digitale Beauftragung

  • Schnell, einfach und unkompliziert
  • Beauftragung Ihres Anwalts
  • Ihr Anwalt setzt Ihre Rechte durch
  • WICHTIG! Sie haben nur 3 Wochen Zeit – sonst ist die Kündigung wirksam.

Unsere Anwälte für Sie

Sie erwarten eine Kündigung oder haben bereits eine Kündigung erhalten? Wir bieten Ihnen Orientierung sowie eine klare Perspektive! Schmidt-Westphal Rechtsanwälte sind spezialisiert auf das Arbeitsrecht, verfügen über langjährige Praxiserfahrung und haben erfolgreich über 7500 Mandanten vertreten.

Dr. Judith Erren, LL.M.

Dr. Judith Erren, LL.M., ist eine international tätige Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht. Ihre Expertise umfasst das internationale Arbeitsrecht, insbesondere die Bildung eines europäischen Betriebsrats. Mit ihrer Vision einer fairen Arbeitswelt setzt sie sich für gerechte Lösungen ein.

Dr. Oliver Schmidt-Westphal, LL.M.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Schmidt-Westphal, LL.M., ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und promovierte zum arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrag. Er ist stets daran interessiert, eine Win-win-Situation zu erzielen und mit allen Beteiligten eine Lösung auf Augenhöhe zu finden.

Carmen Feichtner

Carmen Feichtner ist eine erfahrene Rechtsanwältin im Bereich Kündigungsschutz und Arbeitsrecht. Mit 15 Jahren Erfahrung als zertifizierte Mediatorin und einem besonderen Fokus auf positive Psychologie schützt sie Ihre Rechte und vermittelt gerechte Lösungen.

  • Wir sind gerne für Sie da und setzen Ihre Rechte durch!

Entscheiden Sie sich für Ihre Rechte – Es lohnt sich!

Wir verstehen Ihre Bedenken hinsichtlich des hohen Zeitaufwands, der schwer kalkulierbaren Kosten und der unsicheren Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. Deshalb gestalten wir den gesamten Prozess bei Schmidt-Westphal Rechtsanwälte unkompliziert, transparent und zielorientiert, um Ihnen diese Zweifel zu nehmen. Wir prüfen sorgfältig die Wirksamkeit Ihrer Kündigung, schätzen die Erfolgsaussichten realistisch ein und planen gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte.

Unsere umfassende Unterstützung umfasst folgende Punkte, abhängig von Ihrer individuellen Situation:

  • Ausführliche und maßgeschneiderte Beratung für eine strategische Vorgehensweise.
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht in Kündigungsschutzprozessen.
  • Verhandlungen zu Abfindungen, Vergleichen und Aufhebungsverträgen. Durchsetzung Ihrer Ansprüche, zum Beispiel bezüglich Resturlaub und Überstundenabgeltung.
  • Überprüfung Ihres Arbeitszeugnisses, unabhängig davon, ob einfach oder qualifiziert.
  • Klärung von Fragen zu Sozialversicherung und Steuerrecht, einschließlich möglicher Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.
  • Wir sind an Ihrer Seite, um Sie bestmöglich zu unterstützen und Ihre Rechte zu verteidigen.

Unser Versprechen

Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses können schwierige Situationen entstehen. Unsere hochspezialisierte Kanzlei setzt sich entschlossen für Ihre Rechte ein. Ob es darum geht, eine unrechtmäßige Kündigung anzufechten, eine faire Abfindung zu sichern oder einen angemessenen Aufhebungsvertrag auszuhandeln – wir setzen mit Leidenschaft alles daran, das Beste für Sie zu erreichen.

Unsere langjährige Expertise im Bereich Kündigungsschutz und Aufhebungsverträge prägt unsere Kanzlei. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht kennen wir die Feinheiten der Gesetzgebung und wissen, wie man effektive Lösungen erzielt. Mit unserer kompetenten und zuverlässigen Unterstützung können Sie darauf vertrauen, dass Ihr Anliegen in erfahrenen Händen liegt und der gesamte Prozess effizient abgewickelt wird.

Für uns steht Vertrauen an erster Stelle. Wir legen großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Von Anfang an prüfen wir Ihre Unterlagen sorgfältig und bieten Ihnen eine transparente Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Sie können sich darauf verlassen, dass wir Sie stets über den Stand Ihres Falles informieren und gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie entwickeln, um Ihre Interessen erfolgreich zu vertreten. Ihre Zufriedenheit und der Schutz Ihrer Rechte stehen für uns an oberster Stelle.

Das müssen Sie nach Erhalt der Kündigung beachten

  • Keine Unterschriftspflicht: Als Arbeitnehmer sind Sie nicht verpflichtet, das erhaltene Kündigungsschreiben zu unterschreiben, selbst wenn der Arbeitgeber darauf drängt. Eine Unterschrift könnte bedeuten, dass Sie die Rechtmäßigkeit der Kündigung bestätigen und auf Ansprüche verzichten. Aus diesem Grund raten wir von einer Unterschrift ab. Unsere Anwälte stehen Ihnen von dem Moment, in dem Sie die Kündigung erhalten, bis zum erfolgreichen Abschluss des Verfahrens beratend zur Seite.
  • Kurze Frist beachten: Wenn Sie gegen Ihre Kündigung vorgehen möchten, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Sollte die Frist verstreichen, wird die Kündigung von Anfang an als rechtswirksam betrachtet. Unsere Anwälte bieten Ihnen eine schnelle und umfassende rechtliche Unterstützung bei allen Fragen rund um Ihre Kündigungsschutzklage.
  • Nachwirkungen berücksichtigen: Neben der Kündigung gibt es weitere Aspekte, die Sie nicht vergessen sollten, wie die Ausstellung von Arbeitszeugnissen und Arbeitspapieren, die Übergabe von Firmeneigentum, die Abgeltung von Überstunden und Resturlaub, die Freizeit zur Stellensuche und die rechtzeitige Meldung bei der Arbeitsagentur. Unsere Anwälte bieten Ihnen individuelle und maßgeschneiderte Unterstützung und Beratung, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.
  • Gemeinsam erzielen wir das beste Ergebnis für Sie. Lassen Sie uns jetzt aktiv werden!

Das sagen unsere Mandanten über uns

„Die Kanzlei Schmidt-Westphal hat mir geholfen, meine Kündigungsschutzklage mit Erfolg abzuschließen. Sie haben sich um alle Details gekümmert und mich bestens vorbereitet. Ich konnte mich voll und ganz auf ihr Know-how verlassen und bin mit dem Ergebnis mehr als zufrieden. Vielen Dank!“

Julia M. aus Hilden

„Die Anwälte von Schmidt-Westphal sind echte Profis im Kündigungsschutzrecht! Ihre Expertise und ihr strategisches Vorgehen haben mir geholfen, meine Kündigung anzufechten und meinen Arbeitsplatz erfolgreich zu verteidigen. Ich bin sehr dankbar für ihre Unterstützung und kann sie uneingeschränkt weiterempfehlen.“

Tobias L. aus Haan

„Ich hatte das Glück, Schmidt-Westphal Rechtsanwälte zu finden, als ich meine Kündigung erhielt. Sie haben mich in jeder Phase des Kündigungsschutzprozesses begleitet und mir das Vertrauen gegeben, dass meine Rechte verteidigt werden. Ihr Engagement und ihre Fachkenntnisse haben mir geholfen, meine berufliche Zukunft zu sichern.“

Markus H. aus Hilden

„Schmidt-Westphal Rechtsanwälte haben mir in einer schwierigen Zeit geholfen, als ich unerwartet gekündigt wurde. Sie waren stets erreichbar, nahmen sich Zeit für meine Fragen und erklärten mir jeden Schritt des Kündigungsschutzprozesses. Dank ihrer Unterstützung erhielt ich eine faire Abfindung und kann nun zuversichtlich nach neuen beruflichen Möglichkeiten suchen.“

Julius K. aus Düsseldorf

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Schnelle Orientierung: Prüfen Sie Ihre Kündigung mit unserem kostenlosen Kündigungscheck 

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Wir melden uns bis zum nächsten Werktag zurück und finden eine Lösung für Ihre Situation.

Erhalten Sie, was Ihnen zusteht.

Bei uns spielt Ihr Vertrauen eine entscheidende Rolle. Durch eine partnerschaftliche Beratung auf Augenhöhe erzielen wir gemeinsam das bestmögliche Ergebnis. Setzen Sie auf unsere umfangreiche Expertise und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Rechte verteidigen. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns Ihren Kündigungsschutzprozess erfolgreich gestalten!

Dr. Oliver Schmidt-Westphal, LL.M., Experte für Kündigungsschutz in Hilden

Abfindung verhandeln

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses werden oft Abfindungen als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt. Ob in Aufhebungsverträgen, Sozialplanregelungen oder gerichtlichen Verhandlungen – einige Arbeitgeber bieten freiwillig Abfindungen an, sei es aufgrund gesetzlicher Abfindungsansprüche in bestimmten Fällen oder aus wirtschaftlichen Erwägungen.

Die Höhe Ihrer Abfindung hängt maßgeblich von Ihren Verhandlungsfähigkeiten ab, und dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Unsere Anwälte sind erfahrene Experten im Kündigungsschutzrecht und stehen Ihnen bei der Verhandlung Ihrer Abfindung zur Seite. Wir berücksichtigen die Beschäftigungsdauer, Ihr Gehalt, Ihre soziale Schutzbedürftigkeit sowie branchenspezifische und regionale Besonderheiten. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Abfindung zu erzielen.

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Expertise in erfolgreichen Abfindungsverhandlungen. Wir begleiten Sie in dieser herausfordernden Phase und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Thema Abfindungen – von Verhandlungstechniken bis hin zu steuerrechtlichen Aspekten. Unsere Anwälte stehen Ihnen zur Seite, damit Sie in dieser Situation optimal vertreten werden.

  • Gemeinsam für Ihr Recht - Wir sind für Sie da, um das Beste für Sie zu erreichen.

Arbeitsgerichtliches Verfahren in Düsseldorf und Umgebung

Das Arbeitsgericht ist die kompetente Instanz für alle arbeitsrechtlichen Angelegenheiten innerhalb seines örtlichen Zuständigkeitsbereichs, darunter Kündigungsschutzklagen, Anfechtung von Aufhebungsverträgen und Erteilung von Arbeitszeugnissen. Wenn es zu Auseinandersetzungen und Konflikten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt, die das Ende des Arbeitsverhältnisses betreffen, trifft das Arbeitsgericht im Urteilsverfahren eine Entscheidung.

Der Prozess einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht verläuft folgendermaßen: Nach fristgerechter Einreichung der Klage wird zur Güteverhandlung geladen, die in der Regel drei bis sechs Wochen nach Klageeinreichung stattfindet. Wenn keine gütliche Einigung (ein „Vergleich“) während oder vor der Güteverhandlung erzielt wird, setzt das Gericht einen Kammertermin fest, der gewöhnlich einige Wochen bis Monate nach der Güteverhandlung stattfindet. In einigen Fällen können weitere Güte- und Kammertermine anberaumt werden, die den Prozess verlängern.

Es ist durchaus lohnenswert, den Weg zum Arbeitsgericht einzuschlagen, um gegen Ihre Kündigung vorzugehen. Viele Kündigungen erweisen sich als fehlerhaft und somit ungültig! Unsere Kündigungsexperten analysieren Ihre individuelle Situation sowie Ihre außergerichtlichen und gerichtlichen Handlungsoptionen. Wir begleiten Sie professionell bei allen Schritten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens und setzen uns mit voller Kraft für Ihre Interessen ein.

  • Verzichten Sie auf einen Alleingang vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf - kontaktieren Sie uns, damit wir gemeinsam die nächsten Schritte besprechen können!

Betriebsbedingte Kündigung

Die gegenwärtige wirtschaftliche Lage ist von zahlreichen Herausforderungen geprägt, wie der Corona-Pandemie, dem Ukraine-Krieg, der Energiekrise und Lieferengpässen. In diesem anspruchsvollen Umfeld greifen viele Unternehmen als letztes Mittel zur betriebsbedingten Kündigung, um ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit zu erhalten. Allerdings sind die rechtlichen Anforderungen und Vorgaben für betriebsbedingte Kündigungen streng. Wenn Arbeitgeber die sozialen Gesichtspunkte bei der Auswahl der zu kündigenden Mitarbeiter nicht ausreichend berücksichtigen, kann die Kündigung schnell unwirksam und anfechtbar sein.

Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren, empfinden die Situation oft als frustrierend und ungerecht, da sie keine Schuld an der Kündigung tragen. Um eine Vielzahl von Kündigungsschutzklagen zu vermeiden, bieten Arbeitgeber oft Aufhebungsverträge an, die Regelungen zu Abfindungen und bezahlter Freistellung enthalten. Zusätzlich können Abfindungsansprüche aus Sozialplänen resultieren, die bei betriebsbedingten Kündigungen regelmäßig greifen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Sozialplanabfindung keine Obergrenze für individuell verhandelte Abfindungen darstellt – hier kommt es immer auf den Einzelfall an.

Unser Team besteht aus erfahrenen Anwälten und Fachanwälten für Arbeitsrecht, die sich auf Kündigungsschutzklagen und Veränderungsprozesse in Unternehmen spezialisiert haben. Wir stehen Ihnen zur Seite und unterstützen Sie bei der Verhandlung Ihrer Abfindung sowie bei allen rechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Kündigungsschutzklagen und Aufhebungsverträgen. Unser Ziel ist es, Ihnen in dieser schwierigen Phase eine kompetente Beratung und Unterstützung zu bieten, damit Sie Ihre Rechte erfolgreich verteidigen können.

  • Ihre Interessen stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit, und wir möchten Ihnen dabei helfen, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Kosten der Kündigungsschutzklage

Volle Transparenz bei den Kosten: Wir verstehen, dass Sie vor einer Kündigungsschutzklage wissen möchten, welche finanziellen Aufwendungen auf Sie zukommen, ohne unliebsame Überraschungen zu erleben. Deshalb bieten wir Ihnen klare und präzise Kalkulationen der Kosten. Die Gebühren setzen sich aus den Anwaltskosten und den Gerichtskosten zusammen, die gemäß den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und des Gerichtskostengesetzes (GKG) festgelegt sind.

In der ersten Instanz tragen die Prozessparteien die Kosten des Kündigungsschutzprozesses selbst. Sie müssen lediglich Ihre eigenen Anwaltskosten übernehmen, da die Anwaltskosten Ihrer Gegenseite entfallen. Im Falle einer erfolglosen Kündigungsschutzklage entstehen Ihnen zusätzlich die Gerichtskosten. Bei einer Einigung mit Ihrem Arbeitgeber entfallen jedoch die Gerichtskosten. Wir unterstützen Sie dabei, mögliche Risiken und Kosten im Zusammenhang mit Ihrer Kündigungsschutzklage zu bewerten und klären auch die Frage, ob Ihre Rechtsschutzversicherung eventuelle Prozesskosten abdeckt oder ob Sie diese selbst tragen müssen.

Mit unseren erfahrenen Anwälten an Ihrer Seite erhalten Sie eine fundierte Analyse des Kosten-Nutzen-Verhältnisses Ihrer Kündigungsschutzklage. Wir beraten Sie zudem zu möglichen Finanzierungslösungen und helfen Ihnen bei Problemen mit Rechtsschutzversicherungen. So können Sie sich auf unsere umfassende und schnelle Unterstützung verlassen.

  • Bei uns erhalten Sie eine klare Aufklärung über potenzielle Kosten und Risiken, verbunden mit einer ausführlichen Besprechung der nächsten Schritte.

Sie haben eine Kündigung, einen Aufhebungsvertrag oder ein Abfindungsangebot erhalten?

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Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen, die wir Ihnen jetzt schon beantworten können?

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Wir stehen Ihnen gerne für Rückfragen, Handlungsempfehlungen und Praxistipps zur Verfügung.