Dr. Oliver Schmidt-Westphal, LL.M. (London) – Fachanwalt für Arbeitsrecht – Mediator – Promotion (Dr. jur.) zum Aufhebungsvertrag

Hat Ihre Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg?

Es ist wichtig, schnell zu handeln, wenn man eine Kündigung in den Händen hält. Denn das Kündigungsschutzgesetz sieht vor, dass Klagen, in denen die Unwirksamkeit einer Kündigung geltend gemacht wird, innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden müssen. Daher wird dringend empfohlen, unmittelbar nach Erhalt einer Kündigung den Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht einzuholen. Oft bestehen gute Chancen, gegen Kündigungen aufgrund formeller oder inhaltlicher Fehler vorzugehen und die Wiedereinstellung oder die Zahlung einer Abfindung zu erreichen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie im Hinblick auf eine konkret vorliegende Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen möchten, können wir für die Ihnen vorliegende Kündigung mit unserem kostenlosen Kündigungscheck eine Ersteinschätzung als Orientierung bieten. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht werden Ihnen im Hinblick auf diese konkrete Kündigung eine erste Einschätzung geben können, ob eine Kündigungsschutzklage sich für Sie lohnen könnte.

Unsere Kanzlei wird Ihre Informationen und Ihr Dokument gewissenhaft prüfen und dann das Ergebnis im Rahmen einer kostenlosten Erseinschätzung erläutern.

Sollte Ihnen weder eine Kündigung noch ein Aufhebungsvertrag als Dokument vorliegen, aber trotzdem umfassender Beratungsbedarf bestehen, können Sie mit uns im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung (190 € netto) die Situation rechtlich bewerten und Handlungsoptionen gemeinsam ausleuchten. Vereinbaren Sie unter 0211 96294061 einen anwaltlichen Erstberatungstermin.