Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
Die Kündigungsschutzkanzlei – Ihr Netzwerk für alle Herausforderungen rund um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Sie erwarten eine Kündigung oder haben bereits eine Kündigung erhalten? Ihnen wurde ein Aufhebungsvertragsangebot unterbreitet? Sie möchten den Umfang Ihrer Abfindung verhandeln? Wir bieten Ihnen Orientierung sowie eine klare Perspektive! Die Anwälte unseres Kollaborations-Netzwerks sind spezialisiert auf das Arbeitsrecht, verfügen über langjährige Praxiserfahrung und haben erfolgreich über 7500 Mandanten vertreten.
Unser Service für Sie
Kündigung checken
Schnelle Orientierung: Prüfen Sie Ihre Kündigung mit unserem kostenlosen Kündigungscheck!
Über die Kündigungsschutzkanzlei
Die Kündigungsschutzkanzlei ist ein Angebot von CampusArbeitswelt – dem innovativen Ökosystem bei allen arbeitsrechtlichen Herausforderungen.
Wir sind ein Kollaborations-Netzwerk von hochqualifizierten Anwälten mit langjähriger Praxiserfahrung. In ihren jeweils unabhängig voneinander agierenden Kanzleien haben sich unsere Anwälte als Experten des Arbeitsrechts auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses spezialisiert.
Von Aufhebungsvertrag über Abfindung bis Kündigung: Individuelle Situationen benötigen individuelle Vorgehensweisen. Unser Ziel ist es stets, Ihren Herausforderungen mit Orientierung und Augenmaß zu begegnen. Im Fokus stehen für uns die persönliche und passgenaue Beratung, Unterstützung und Vertretung von Arbeitnehmern.
Sie haben eine Kündigung, einen Aufhebungsvertrag oder ein Abfindungsangebot erhalten?
Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin zur kostenlosen Erstberatung mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.
UNSER VERSPRECHEN
Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind schwierige und herausfordernde Situationen verbunden. Wir unterstützen Sie und holen das Beste für Sie raus.
Eine große Anzahl von Kündigungen ist fehlerhaft und damit unwirksam, viele angebotenen Abfindungen fallen zu gering aus und zahlreiche Aufhebungsverträge enthalten ungünstige Klauseln und Fallstricke. Zudem sorgen kurze Fristen für zusätzlichen Zeitdruck, so muss eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
Daher gilt: Handeln statt Abwarten. Unsere erfahrenen und hochqualifizierten Netzwerk-Anwälte unterstützen Sie umfassend bei Ihrer Kündigungsschutzklage, der Durchsetzung Ihrer Abfindungsansprüche und dem erfolgreichen Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Grundlage dafür ist Transparenz und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wir geben Ihnen eine zuverlässige Erfolgseinschätzung und garantieren Ihnen eine effektive Abwicklung des gesamten Prozesses.
FAQ
Haben Sie Fragen, die wir Ihnen jetzt schon beantworten können?