Die Abfindungshöhe lässt sich mit folgender Faustformel berechnen:
0,5 x Dauer der Betriebszugehörigkeit in Jahren x Brutto-Monatsgehalt in €.
Bei einer Kündigung mitten im Jahr erfolgt ab sechs Monaten eine Aufrundung auf ein Jahr. Der Faktor 0,5 bedeutet hierbei ein halber Bruttomonats-Verdienst pro Beschäftigungsjahr als Orientierung. Dies ist allerdings nur als grober Richtwert zu verstehen, denn einen gesetzlich verankerten Anspruch auf die Zahlung der errechneten Abfindungshöhe besteht nur in speziellen Ausnahmefällen. Die Summe der Abfindung ist letztlich von der einvernehmlichen Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abhängig.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann bei Abfindungsverhandlungen das bestmögliche Ergebnis für Sie erzielen.